Jugendleiterlehrgang - Vom 21. bis 25. April 2025

DA SEIN FÜR KINDER UND JUGENDLICHE: Selbst führen - Gemeinschaft bilden - Prozesse ermöglichen und begleiten

Das wird in diesem Jahr das Thema unseres Morgenkurses sein. Gemeinsam werden wir den Fragen, die im Zusammenhang mit den Morgenvorträgen auftreten, nachgehen.
Fantasie, Einsatzfreude und Begeisterung sind gefragt, wenn wir Ferienfreizeiten für Kinder und Jugendliche erholsam und gleichzeitig spannend gestalten wollen. Ebenso bedarf es einer guten und wohldurchdachten Vorbereitung, damit die Freizeiten nicht nur für die Teilnehmer, sondern auch für das Team zu einer herausgehobenen Zeit werden können. So werden wir uns im Morgenkurs gemeinsam mit pädagogischen Grundlagen befassen, und in den Teamzeiten wird jedes Team für sich in die Gestaltung seiner Ferienfreizeit einsteigen. Ergänzend stehen auch teamübergreifende Übungsgruppen zur Wahl, in denen man sich mit einzelnen Elementen einer Freizeit noch intensiver vertraut machen oder einfach nur Ideen sammeln kann.

Weitere Inhalte, mit denen wir uns auseinandersetzen, sind:

  • Gestaltung des Tages- und Wochenablaufs
  • Gestaltung der Morgen- und Abendzeiten
  • altersgemäße Spiele, Lieder etc.
  • gruppendynamische Prozesse
  • Rechtskunde

Die Themen der Übungsgruppen sind:

  • Beten mit Übungen
  • Erzählen üben
  • Kreistänze anleiten
  • Singen anleiten
  • Spiele anleiten
  • Wildnispädagogische Impulse 
  • Ministrantenkurs (in den Pausen)

Die Mitarbeit in den Ferienfreizeiten erfolgt auf ehrenamtlicher Basis. Fahrtkosten sowie Unterkunft und Verpflegung während der Freizeit werden vom Verband der Sozialwerke übernommen. Die Betreuer*innen erhalten eine Aufwandsentschädigung.

Am Jugendleiterlehrgang teilnehmen kann auch, wer im Sommer nicht in einer Ferienfreizeit mithelfen, sich aber fortbilden oder unsere Arbeit mit Kindern und Jugendlichen kennenlernen möchte. Ein Teilnahmezertifikat wird am Ende des Lehrgangs ausgehändigt.

Im Rahmen unseres Präventionskonzepts zur Vermeidung von sexuellem Missbrauch müssen alle Betreuer*innen vor Beginn der Freizeit per Unterschrift bestätigen, dass keine Gründe für einen Tätigkeitsausschluss im Sinne des § 72 a des Bundeskinderschutzgesetzes gegen sie vorliegen.